Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Hotel Heiden
Optionsdaten
Optionsdaten auf Offerten sind für beide Parteien verbindlich. Nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel ohne weitere Mitteilung über die optionierten Zimmer, Räumlichkeiten und Leistungen verfügen.
Reservation/Vertrag
Die Reservationsvereinbarung und deren Änderungen betreffend Leistungen vom Hotel Heiden werden für das Hotel erst verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber schriftlich rückbestätigt sind. Die Rückbestätigungsfrist erlischt 10 Tage nach Zustellung.
Annullationsbedingungen
Absage bis 60 Tage vor Anlass: kostenlos
Absage 59 – 42 Tage vor Anlass: 25% der gebuchten Leistungen
Absage 41 – 15 Tage vor Anlass: 50% der gebuchten Leistungen
Absage 14 – 3 Tage vor Anlass: 75% der gebuchten Leistungen
ab 18 Uhr zwei Tage vor Anlass: 100% der gebuchten Leistungen
-> bei einer Annullation nach Zustellung unserer Reservationsbestätigung/Vertrag wird eine Administrationspauschale von CHF 300.00 verrechnet!
*10% der gebuchten Zimmer bei einer Gruppenbuchung oder Einzelbuchungen bis 3 Zimmern können bis 18 Uhr zwei Tage vor Anlass kostenlos storniert werden!
Personenanzahl
Für die Verrechnung ist die um 18.00 Uhr zwei Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenanzahl massgebend. Sinkt die Teilnehmerzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl, so wird die endgültig gemeldete Zahl der Teilnehmer verrechnet. Erhöht sich die tatsächliche Teilnehmerzahl, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt und das Hotel übernimmt keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste. Wenn nur eine ungefähre Anzahl Personen angegeben wird, so gilt diese Anzahl als definitiv.
Kleingruppenaufpreis bei Seminaren unter 10 Personen beträgt CHF 10.00 pro Person & Tag.
Zeitplan
Ihr Zeitplan ist für uns von äusserster Wichtigkeit. Zeitliche Abweichungen von Ihrem zugestellten Zeitplan von einer halben Stunde sind vertretbar. Ab einer zeitlichen Abweichung von mehr als einer halben Stunde werden à CHF 55.00 pro Stunde und geplanter Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
Ab Mitternacht verrechnen wir pro Stunde und Mitarbeiter CHF 55.00 plus anfallende Konsumationen.
Namensliste / Ablauf
Gerne erwarten wir die Namensliste (Seminare & Gruppen) sowie den Tagesablauf bis 14 Tage vor Ankunft.
Technische Hilfsmittel
Das Hotel Heiden sorgt für einen einwandfreien Zustand und die Funktionsfähigkeit der technischen Hilfsmittel (Beamer, Audioanlage, ClickShare usw.) Es kann jedoch vorkommen, dass Geräte nicht einwandfrei funktionieren, wofür wir keine Haftung übernehmen können. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die Mietkosten retour.
Unterhaltung
Bei Verpflichtung einer musikalischen Unterhaltung gelten die folgenden Bedingungen:
- Die Lautstärke ist auf einem Pegel zu halten, welcher unsere Hotelgäste nicht stört.
- Bitte beachten Sie beim Vertrag mit der Musik, dass im Hotel Heiden das Ende der musikalischen Unterhaltung auf 01.30 Uhr festgelegt ist. Gegen ein bis zwei Zugaben haben wir selbstverständlich nichts einzuwenden.
- Elektronisch verstärkte oder sonst laute Musik muss aus Rücksichtnahme auf unsere Hotelgäste ab 23.30 Uhr gedämpft werden.
- Im Kursaal gibt es zeitlich keine Einschränkungen der musikalischen Unterhaltung. Wir bitten Sie jedoch, elektronisch verstärkte oder sonst laute Musik ab 01.30 Uhr zu dämpfen.
- Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik sind vom Veranstalter selbst bei der Suisa anzumelden und abzugelten!
Die Musiker und DJ`s welche Sie verpflichten, müssen sich an unsere AGB`s halten!
Zahlungskonditionen
Gesamtrechnung zuhanden des Veranstalters zahlbar innert 10 Tagen.
Das Hotel Heiden ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot/Vertrag bekannt gegeben.
Rücktrittsrecht
Sofern eine kostenfreie Stornierung des Kunden gemäss Annullationsbedingungen oder separater Vereinbarung besteht, ist das Hotel Heiden in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten/Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel Heiden auf sein kostenfreies Stornierungsrecht nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Heiden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Heiden ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel Heiden berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel Heiden nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer/Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
- Das Hotel Heiden begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Heiden in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Heiden zuzurechnen ist.
- Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und
die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.